Rz. 80

Der Vollständigkeit halber sei ergänzt, dass auch Strafrechtsschutzklauseln in D&O-Versicherungsverträgen Bedeutung zukommen kann.[240]

[240] Fiedler, ZWH 2013, 297, 301.

Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Deutsches Anwalt Office Premium. Sie wollen mehr?

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen


Meistgelesene beiträge