Rz. 71

Der unter Ehegatten geschlossene Erbvertrag kann in der Form des gemeinschaftlichen Testaments aufgehoben werden, § 2292 BGB, also auch in der Form des privatschriftlichen Testaments, § 2267 BGB. Gemäß § 10 Abs. 4 LPartG können auch eingetragene Partner ein gemeinschaftliches Testament errichten und einen Erbvertrag durch gemeinschaftliches Testament aufheben.

 

Rz. 72

Muster 24.11: Erbvertragsaufhebung durch gemeinschaftliches Testament durch Ehegatten/Lebenspartner

 

Muster 24.11: Erbvertragsaufhebung durch gemeinschaftliches Testament durch Ehegatten/Lebenspartner

Gemeinschaftliches Testament

Wir, die Eheleute _________________________ und _________________________ [beim _________________________ unter _________________________ registrierten Lebenspartner _________________________ und _________________________], haben in der Urkunde des Notars _________________________ in _________________________ am _________________________ unter Urkunden-Rolle Nr. _________________________ einen Erbvertrag errichtet. Diesen Erbvertrag heben wir hiermit seinem gesamten Inhalt nach auf.

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