Rz. 234
Für die Zurückweisung eines Erbscheinsantrags wird eine 0,5-Gebühr erhoben, höchstens 400 EUR, Nr. 12212 KV GNotKG. Wird der Antrag zurückgenommen, fällt nach Nr. 12211 KV GNotKG eine 0,3-Gebühr, höchstens 200 EUR, an.
Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Deutsches Anwalt Office Premium. Sie wollen mehr?
Jetzt kostenlos 4 Wochen testen
Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen