Rz. 10

Mehrere Versicherer bieten Abrechnungssätze ausgehend von einem Mindestsatz von 1,8 an. Dieser Satz kann sich dann je nach weiteren Kriterien auf 2,1, 2,4 und 2,7 erhöhen.[2]

[2] Siehe hierzu: www.verkehrsanwaelte.de/fuer-verkehrsanwaelte/arbeitshilfen/.

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