Rz. 10

Zu den "klassischen" Leistungen in der allgemeinen Unfallversicherung und in der Kfz-Unfallversicherung gehören folgende Leistungen, für die jeweils eine Versicherungssumme vereinbart werden muss:

Invaliditätsleistung (2.1 AUB 2014/A.4.5.1 AKB 2015)
Tagegeld (2.4 AUB 2014/A.4.6 AKB 2015)
Krankenhaustagegeld (2.5 AUB 2014/A.4.7 AKB 2015)
Todesfall-Leistung (2.6 AUB 2014/A.4.8 AKB 2015)

Welche Versicherungssummen und Leistungsarten vereinbart worden sind, ergibt sich aus der Versicherungspolice. Jede Leistung kann für sich allein oder in Kombination mit einer anderen Leistung vereinbart werden.

Heilkosten sind nicht mehr Gegenstand der Unfallversicherung.

Die Invaliditätsleistung besteht regelmäßig in einer Kapitalleistung (2.1 AUB 2014/A.4.5.1 AKB 2015).

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