I. Allgemeine Unfallversicherung

 

Rz. 61

I.

Versicherungsvertrag

Welches Bedingungswerk liegt dem Vertrag zugrunde (AUB 61, AUB 88/94, AUB 99/08/10, AUB 2014)?
Welche Leistungen sind vereinbart (Invaliditätsrente, Übergangsleistung, Tagegeld, Krankenhaus-Tagegeld, Todesfallleistung, kosmetische Operation, Bergungskosten)?
Sind alle Prämien gezahlt worden?
II.

Schadenfeststellung

Welche Gesundheitsschäden sind eingetreten?
Sind die Gesundheitsschäden ärztlich dokumentiert worden?
Ist vom Mandanten bereits ein Leistungsantrag gestellt worden?
III.

Versicherungsfall

Liegt ein Unfall vor?
Ist die Gesundheitsbeschädigung durch ein äußeres Ereignis eingetreten?
IV.

Fristen

Ist der Todesfall innerhalb von 48 Stunden gemeldet worden?
Ist die Frist von 15 Monaten für Feststellung und Geltendmachung der Invalidität noch nicht abgelaufen?
V.

Fälligkeit

Sind die Ermittlungen des Versicherers abgeschlossen?
Hat der Versicherer seine Leistungspflicht dem Grunde nach anerkannt oder abgelehnt?
VI.

Klageerhebung

Ist die Leistungsablehnung des Versicherers gerechtfertigt?
Besteht eine eintrittspflichtige Rechtsschutzversicherung?

II. Kraftfahrt-Unfallversicherung (Insassen-Unfallversicherung)

 

Rz. 62

I.

Versicherungsvertrag

Bestand am Schadentag ein wirksamer Versicherungsvertrag?
Sind alle fälligen Prämien gezahlt worden?
Ist der Mandant im Vertrag mitversichert?
Welches System ist vereinbart (Pauschalsystem, Platzsystem)?
Welche Versicherungssummen sind im Versicherungsvertrag vereinbart worden?
II.

Schadenfeststellung

Liegt ein Versicherungsfall gemäß den AKB 2015 vor?
Ereignete sich die Gesundheitsverletzung beim Gebrauch des versicherten Fahrzeugs?
III.

Obliegenheiten

Sind alle Obliegenheiten gemäß E.1.5 AKB 2015 beachtet worden?
III.

Fälligkeit

Sind die Verletzungen des Mandanten durch medizinische Unterlagen ausreichend nachgewiesen?
Hat der Versicherer seine Leistungspflicht anerkannt oder abgelehnt?
IV.

Klageerhebung

Ist die Leistungsablehnung des Versicherers angreifbar?
Besteht Vertragsrechtsschutz in einer Rechtsschutzversicherung?

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