Rz. 121
Ist ohne mündliche Verhandlung entschieden worden, muss auf Antrag gem. § 54 Abs. 2 FamFG eine mündliche Verhandlung durchgeführt werden – und zwar zeitnah![163]
Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Deutsches Anwalt Office Premium. Sie wollen mehr?
Jetzt kostenlos 4 Wochen testen
Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen