Rz. 116

Dem Kostenfestsetzungsantrag sind folgende Unterlagen beizufügen:

vollständige Kostenberechnung nebst Durchschrift für (jeden) Gegner (vgl. § 10 RVG),
Kostenberechnung des Verkehrsanwalts bzw. Unterbevollmächtigten, nebst Geltendmachung deren Notwendigkeit,
Belege zur Glaubhaftmachung von Auslagen (z.B. Einwohnermeldeamtsanfrage etc.),
Erklärung bzgl. einer Vorsteuerabzugsberechtigung (§ 104 Abs. 2 S. 2 ZPO),
Antrag auf Verzinsung (§ 104 Abs. 1 S. 1 ZPO),
anwaltliche Versicherung bzgl. der Richtigkeit der konkret entstandenen Post- und Telekommunikationsentgelte (§ 104 Abs. 2 S. 1 ZPO),
bei mehreren Gegnern[154] Erklärung darüber, welche Kosten gegen welchen Gegner festzusetzen sind (vgl. § 100 Abs. 1 ZPO),
Vollmacht (bei Bevollmächtigten zweiter Instanz, Verkehrsanwalt),
Kostengrundentscheidung, soweit nicht bereits in der Prozessakte vorhanden,
bei Rechtsnachfolge deren Nachweis in der Form des §§ 727 ff. ZPO.
[154] Eine Ausnahme besteht bei Gesamtschuldnerhaftung.

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