Rz. 116
Dem Kostenfestsetzungsantrag sind folgende Unterlagen beizufügen:
▪ | vollständige Kostenberechnung nebst Durchschrift für (jeden) Gegner (vgl. § 10 RVG), |
▪ | Kostenberechnung des Verkehrsanwalts bzw. Unterbevollmächtigten, nebst Geltendmachung deren Notwendigkeit, |
▪ | Belege zur Glaubhaftmachung von Auslagen (z.B. Einwohnermeldeamtsanfrage etc.), |
▪ | Erklärung bzgl. einer Vorsteuerabzugsberechtigung (§ 104 Abs. 2 S. 2 ZPO), |
▪ | Antrag auf Verzinsung (§ 104 Abs. 1 S. 1 ZPO), |
▪ | anwaltliche Versicherung bzgl. der Richtigkeit der konkret entstandenen Post- und Telekommunikationsentgelte (§ 104 Abs. 2 S. 1 ZPO), |
▪ | bei mehreren Gegnern[154] Erklärung darüber, welche Kosten gegen welchen Gegner festzusetzen sind (vgl. § 100 Abs. 1 ZPO), |
▪ | Vollmacht (bei Bevollmächtigten zweiter Instanz, Verkehrsanwalt), |
▪ | Kostengrundentscheidung, soweit nicht bereits in der Prozessakte vorhanden, |
▪ | bei Rechtsnachfolge deren Nachweis in der Form des §§ 727 ff. ZPO. |
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