Rz. 44

Muster 23.3: Erbvertrag Übergeber, Hoferbe und weichende Erben

 

Muster 23.3: Erbvertrag Übergeber, Hoferbe und weichende Erben

Erbvertrag

I.

Wir, die Eheleute Herr _________________________, _________________________, geboren am _________________________, in _________________________ und Frau _________________________, geboren am _________________________, geborene _________________________, beide wohnhaft in _________________________, unseren letzten gemeinschaftlichen Willen wie folgt:

Wir legen für unsere letztwillige Verfügung das deutsche Recht zu Grunde.[44]

Bezüglich unserer letztwilligen Verfügung von Todes wegen sind wir nicht durch eine bereits bestehende Verfügung von Todes wegen gehindert. Rein fürsorglich heben wir sämtliche bisher von uns, auch einzeln getroffenen Verfügungen von Todes wegen hiermit in vollem Umfang auf.[45]

Wir haben die gemeinschaftlichen Kinder, Sohn _________________________, geboren am _________________________ und Tochter _________________________, geboren am _________________________. Im Alleineigentum des Ehemannes steht der landwirtschaftliche Hof _________________________, welches die Grundstücke umfasst, die in der Anlage 1 zu dieser Urkunde aufgeführt sind.[46]

II.

1.

Ich, Herr _________________________ setze meinen Sohn _________________________, geboren am _________________________, wohnhaft _________________________, zu meinem alleinigen Erben ein.

2.

Ich, Frau _________________________, setze meinen Ehemann _________________________, zu meinem alleinigen Erben ein. Ersatzerbe für den Fall von dessen Vorversterben ist unsere gemeinsame Tochter _________________________.

III.

Unserer Tochter _________________________, geboren am _________________________, wohnhaft in _________________________, setzen wir als Vermächtnis den jeweiligen Miteigentumsanteil von uns beiden an dem Grundstück FlstNr.: _________________________ Gebäude- und Freifläche _________________________ in _________________________ zu Alleineigentum aus. Ersatzvermächtnisnehmer sind deren leiblichen Abkömmlinge unter sich zu gleichen Teilen, nach der gesetzlichen Erbfolge.

Wir die Eheleute Herr _________________________ und Frau _________________________, setzen uns gegenseitig an dem vorgenannten Grundstück den lebenslangen und unentgeltlichen Nießbrauch am jeweiligen Miteigentumsanteil von Todes wegen aus.

IV.

Meiner Ehefrau setze ich, Herr _________________________, mein gesamtes sonstiges Vermögen als Vermächtnis aus, dies umfasst meinen Anteil am Hausrat, meinen Pkw, mein Segelboot, mein gesamtes Geldvermögen, welches sämtliches Bargeld, Wertpapiere, Geldvermögen, welches bei Banken angelegt ist, mein Depot bei der _________________________-Bank, Edelmetalle, mein Schließfach bei der _________________________-Bank in _________________________ und meine Gesellschaftsanteile bei der _________________________-Bank.

V.

1.

Wir die Eheleute _________________________ und _________________________ verzichten wechselseitig auf unser Pflichtteilsrecht auf den Tod des jeweils anderen hin. Wir nehmen diesen Pflichtteilsverzicht jeweils an.

2.

Wir die Geschwister Herr _________________________ und Frau _________________________ verzichten[47] auf unser jeweiliges Pflichtteilsrecht auf den Tod unserer Eltern Herr _________________________ und Frau _________________________. Wir die Eheleute Herr _________________________ und Frau _________________________ nehmen den jeweiligen Pflichtteilsverzicht an.

Ort, Datum, Unterschrift

[44] Im Sinne der ab dem 17.8.2015 wirksam gewordenen EuErbVO empfiehlt sich diese Bestimmung aufzunehmen.
[45] Es empfiehlt sich diese Formulierung aufzunehmen, da sich in der Praxis immer wieder Fälle zeigen, in denen widersprechende Verfügungen nachträglich auftauchen.
[46] In der Praxis zeigt sich, dass eine Beifügung eines Grundstücksverzeichnisses Rechtssicherheit vermittelt, da häufiger in den steuerrechtlichen Anlageverzeichnissen der landwirtschaftlichen Betriebe Grundstücke nicht ausgewiesen werden, obgleich sie zum Betriebsvermögen gehören.
[47] Der Erblasser muss den Vertrag persönlich abschließen, der Verzichtende kann sich vertreten lassen Palandt/Weidlich, § 2347 Rn 1 ff.

Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Deutsches Anwalt Office Premium. Sie wollen mehr?

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen


Meistgelesene beiträge