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Synopse der ARB 2010 und der neuen ARB 2012

Zitat

 
Inhalt der neuen ARB 2012 ARB 2010
1. Aufgaben der Rechtsschutzversicherung § 1
2. Welchen Rechtsschutz haben Sie? § 2 Satz 1
2.1 Wer/was ist versichert? nicht enthalten
2.2 In welchen Rechtsbereichen sind Sie versichert (Leistungsarten)? § 2
2.3 Leistungsumfang § 5
2.4 Voraussetzungen für den Anspruch auf Versicherungsschutz § 4
3. Was ist nicht versichert?  
3.1 Zeitliche Ausschlüsse § 4 Abs. 1 letzter Satz; Abs. 2, 3 und 4
3.2 Inhaltliche Ausschlüsse § 3
3.3 Einschränkung unserer Leistungspflicht § 5 Abs. 3
3.4 Ablehnung des Versicherungsschutzes wegen mangelnder Erfolgsaussichten oder wegen Mutwilligkeit/Schiedsgutachter § 3 lit. a
3.4 Ablehnung des Versicherungsschutzes wegen mangelnder Erfolgsaussichten oder wegen Mutwilligkeit/Stichentscheidverfahren § 3 lit. a
4. Was müssen Sie beachten?  
4.1 Verhalten im Versicherungsfall/Erfüllung von Obliegenheiten § 17
4.2 Weitere besondere Verhaltensregeln/Obliegenheiten § 21 Abs. 8 Satz 1
4.3 Besonderheiten im Fahrzeug-Rechtsschutz bei Fahrzeugwechsel oder Verkauf § 21 Abs. 9 und 10
5. In welchen Ländern sind Sie versichert?  
5.1 Hier haben Sie Versicherungsschutz § 6 Abs. 1
5.2 Hier haben Sie Versicherungsschutz mit Einschränkungen § 6 Abs. 2
6. Wann beginnt und endet Ihre Rechtsschutzversicherung?  
6.1 Beginn des Versicherungsschutzes § 7
6.2 Dauer und Ende des Vertrages § 8
7. Wann und wie müssen Sie Ihren Beitrag zahlen?  
7.1 Beitragszahlung § 9 A. Abs. 1
7.2 Versicherungsjahr § 8 a
7.3 Versicherungssteuer § 9 A.
7.4 Zahlung und Folgen verspäteter Zahlung/Erster Beitrag § 9 B.
7.5 Zahlung und Folgen verspäteter Zahlung/Folgebeitrag § 9 C.
7.6 Rechtzeitige Zahlung bei Lastschriftermächtigung § 9 D.
7.7 Beitrag bei vorzeitiger Vertragsbeendigung § 9 F.
7.8 Beitragsanpassung § 10
7.9 Änderung wesentlicher Umstände der Beitragsfestsetzung § 11
8. Wann verjähren Ansprüche aus dem Versicherungsvertrag?  
8.1 Gesetzliche Verjährung § 14 Abs. 1
8.2 Die Verjährung wird ausgesetzt § 14 Abs. 2
9. Welches Recht ist anzuwenden und wo ist der Gerichtsstand?  
9.1 Anzuwendendes Recht § 20 Abs. 4
9.2 Klagen gegen das Versicherungsunternehmen § 20 Abs. 1
9.3 Klagen gegen den Versicherungsnehmer § 20 Abs. 2, 20 Abs. 3

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