Rz. 17
Holt der Arbeitnehmer bei einer zuverlässigen Stelle Auskunft über die Klagefrist oder über die Möglichkeiten, gegen eine Kündigung vorgehen zu können, ein, und wird ihm falsche Auskunft erteilt, führt dies zur nachträglichen Zulassung der Kündigungsschutzklage.[36] Der Arbeitnehmer muss gegenüber der um Auskunft ersuchten Stelle sein Anliegen konkret deutlich machen. Der Arbeitnehmer darf sich nicht – aus welchen Gründen auch immer – "abwimmeln" lassen.[37] Als zuverlässige Stellen sind angesehen worden unter der Voraussetzung, dass dort auch die jeweils mit Rechtsangelegenheiten befassten Personen um Auskunft oder Rechtsrat gebeten worden sind: Rechtsberatungsstelle einer Gewerkschaft,[38] Rechtsantragstelle eines Arbeitsgerichts,[39] Rechtsanwälte[40] – dies gilt nicht, wenn die Rechtsauskunft für den Arbeitnehmer erkennbar falsch ist[41] –, Sozialsekretäre des CDA.[42]
Rz. 18
Als nicht geeignete Stellen sind angesehen worden: Geschäftsstelle des Arbeitsgerichts,[43] Arbeitsamt,[44] Betriebsrat[45] (allerdings kann bei einer falschen Auskunft durch den Betriebsrat die Situation dann anders zu beurteilen sein, wenn es sich um einen Großbetrieb handelt und der Betriebsrat eine Fachkompetenz aufgrund bestimmter Umstände kundtut),[46] gewerkschaftlicher Vertrauensmann.[47]
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