Rz. 10
Als Prozesshandlung ist der Prozessvergleich grds. unwiderruflich. Anders ist es nur, wenn die Parteien sich den Widerruf ausdrücklich vorbehalten haben. Sofern der Rechtsanwalt nicht sicher ist, ob sein Mandant mit dem von ihm für richtig gehaltenen Vergleich einverstanden ist, empfiehlt es sich wie erörtert, Vergleiche nur auf Widerruf zu schließen, um sich nicht etwaigen Regressforderungen auszusetzen. Der Widerruf muss innerhalb der gesetzten Frist den richtigen Widerrufsempfänger erreichen. Dies kann je nach Wortlaut des Vergleichs entweder das Gericht oder der Prozessgegner sein.
Rz. 11
Muster 1: Widerrufsschriftsatz
Muster: Widerrufsschriftsatz
An das
Amtsgericht Koblenz
Karmeliterstr. 14
56068 Koblenz
262 C 56/19
In dem Rechtsstreit
Sanft ./. Wüterich
widerrufe ich namens und im Auftrag des Klägers den im Verhandlungstermin am 12.8.2019 geschlossenen Vergleich vollumfänglich.
Hofer
Rechtsanwalt
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