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Die EU-Kommission hatte im Februar 2012 den Entwurf einer Verordnung über das Statut einer Europäischen Stiftung vorgelegt.[20] Mit der Gesetzesinitiative verfolgte die Kommission das Ziel, zur Erleichterung der Errichtung von gemeinnützigen Stiftungen und der Verfolgung ihrer Tätigkeiten innerhalb der EU ein harmonisiertes europäisches Regulierungssystem für gemeinnützige Stiftungen zu installieren. Das Statut bezog sich ausschließlich auf gemeinnützige Stiftungen. Europäische Stiftungen sollten von denselben Steuervergünstigungen, welche die Mitgliedstaaten für inländische gemeinnützige Stiftungen vorsehen, profitieren. Der Vorschlag wurde jedoch durch die Europäische Kommission nach mehrjährigen Verhandlungen mit dem Europäischen Parlament und dem Europäischen Rat im März 2015 zurückgezogen.

[20] Abrufbar unter https://eur-lex.europa.eu/LexUriServ/LexUriServ.do?uri=COM:2012:0035:FIN:DE:PDF; siehe dazu Hopt/v. Hippel, ZEuP 2013, 235; Hüttemann, EuZW 2012, 441; Jochum, npoR 2012, 177; Richter/Gollan, ZGR 2013, 551; Weitemeyer, NZG 2012, 1001.

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