Rz. 27

Die Eichung der Rotlichtüberwachungsanlage teilt sich in die Prüfung der Dokumentationseinheit und des Innenteils auf. Laut Zulassung kann die betriebsmäßige Prüfung der Geräte auf Verkehrsstraßen auf Sonderfälle beschränkt werden. Es erfolgt also eine Prüfung im Labor.

Bei der Prüfung der Dokumentationseinrichtung werden je nach Version (Analog/Digital) unterschiedliche Dinge geprüft. Bei der analogen Version werden unter anderem die Matrixanzeigen der Datenzeilen überprüft.

Bei den digitalen Kameras werden insbesondere die Softwareversion und die relevanten Konfigurationen geprüft und mit jenen des Baumusters verglichen. Es findet also eine Beschaffenheitsprüfung der Kamera statt, bei der unter anderem untersucht wird, ob die Bilder korrekt aufgenommen werden.

Weiterhin wird der öffentliche Schlüssel archiviert, der zum Öffnen der digitalen Falldateien benötigt wird.

Bei der Prüfung des Innenteils, also der eigentlichen Messeinheit, wird eine Überprüfung der Oszillatorfrequenz, der richtigen Ansteuerung der Ampelphasen, und der Programmbausteine vorgenommen.

Eine Prüfung des Sensorbereichs findet hingegen nicht statt.

Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Deutsches Anwalt Office Premium. Sie wollen mehr?

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen


Meistgelesene beiträge