Rz. 86

Die Verkehrsfehlergrenzen betragen wie üblich für die Geschwindigkeitsüberwachung:

± 3 km/h bei Geschwindigkeiten bis 100 km/h,
± 3 % des richtigen Wertes bei Geschwindigkeiten oberhalb 100 km/h.

Für die Rotlichtüberwachung sind keine weiteren Toleranzen anzusetzen, der der Wert automatisch berechnet wird. In der Berechnungsformel sind die Verkehrsfehlergrenze der Geschwindigkeitsmessung und eine Toleranz von 1 m bzgl. der Schleifendistanzen enthalten. Hier gilt aber noch zu beachten, dass u.a. die Lampenverzögerungszeit ausreichend lang bemessen ist.

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