Rz. 33

Im Grunde genommen gibt es bei der stationären Anlage keine fehlerhafte Aufstellung. Der Messbeamte nimmt die Anlage lediglich in Betrieb und muss die Testfotos aufnehmen.

Die Eichsiegel des Geräteeinsatzes sollten geprüft werden.

Es ist auch darauf zu achten, die erforderliche Länge der Gelblichtzeit eingehalten wurde. Bei zulässigen 50 km/h sind es mindestens 3 s, bei 60 km/h 4 s, bei 70 km/h sind es bereits 5 s Gelblichtzeit.

Es ist auch ein Augenmerk darauf zu legen, ob ggf. öfter Rotlichtverstöße mit sehr langen Rotlichtzeiten auftreten. Dies kann mittels Durchsicht der gesamten Messreihe ermittelt werden. Bejahendenfalls deutet dies darauf hin, dass die bauliche Anordnung der einzelnen Lichtsignale zumindest nicht optimal ist, d.h. eine erhöhte Verwechslungsgefahr besteht.

Weiterhin ist zu prüfen, ob die einprogrammierten Sperrzeiten, also Intervallzeiten etc., so einprogrammiert wurden, dass die Fahrzeuge auch korrekt erfasst wurden. Hierauf wird im folgenden Unterpunkt Auswertung (Rdn 35) noch weiter eingegangen.

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