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Hierbei handelt sich um eine Rotlichtüberwachungsanlage, die anhand eines Induktionsschleifenpaares, welches im Bereich der Haltelinie in der Fahrbahn eingelassen ist, die Fahrspuren überwacht und dann ggf. Fotoaufnahmen erzeugt. Es können bis zu drei Fahrspuren überwacht werden.

Auch diese Anlagen sind mittlerweile eher selten anzutreffen. Seit 2012 stellt die Firma Jacknau keine neuen Anlagen mehr her.

Es werden bis zu drei Fotoaufnahmen erstellt. Während die erste Fotoaufnahme durch die zweite Induktionsschleife bewirkt wird, werden die restlichen Aufnahmen nach einer fest eingestellten Bildabstandszeit aufgenommen.

Die Besonderheit liegt hier darin, dass die Anlage Heckfotos (zumindest in den meisten Fällen) aufnimmt, bei denen gleichzeitig auch die Ampelanlage im Bild zu sehen ist.

Zusätzlich zur Heckaufnahme wird auch eine Frontaufnahme des Fahrzeugs erstellt. Diese Aufnahme dient dann der Fahrererkennung. Eine Zeiteinblendung gibt es dort aber nicht.

Die zweite Induktionsschleife ist bei dieser Anlage meistens direkt in der Haltelinie eingelassen und nicht, wie bei den Traffipax-Anlagen üblich, deutlich dahinter. Es gibt aber auch Fälle, in denen die zweite Induktionsschleife nicht direkt in der Haltelinie, sondern ein Stück weit dahinter installiert ist. In dem Fall sind, analog zur Traffiphot-III-Anlage, Rückrechnungen erforderlich.

Die erste Induktionsschleife wird in dichterer Nähe kurz vor der Haltelinie (in Fahrtrichtung gesehen) installiert.

Schaltet die Lichtzeichenanlage auf Gelblicht, wird zunächst der Gelblichzeitzähler gestartet und die Dauer der Gelbphase ermittelt. Im Falle eines Rotlichtverstoßes wird diese Zeitspanne dann im Tatfoto eingeblendet die Gelbphase wird mit einer Genauigkeit von ± 0,02 Sekunden gemessen, weshalb auch sicherzustellen ist, dass diese zum Beispiel bei geforderten 3 s mindestens 3,02 s lang ist.

 

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Bei der darauffolgenden Rotphase wird zunächst eine vorab eingestellte Sperrzeit abgewartet, bevor dann Fotoaufnahmen erstellt werden können.

Fährt ein Fahrzeug dann über die erste Schleife wird eine interne Stoppuhr gestartet, die dann bei Überfahrt der zweiten Schleife beendet wird. In der Anlage ist eine Mindestzeitspanne eingestellt, in der die zweite Induktionsschleife passiert werden muss.

Mit dieser Funktion wird geprüft, ob das Fahrzeug die eingestellte Mindestgeschwindigkeit erreicht hat, sodass Fahrzeuge, die im Bereich der Haltelinie stehen oder sehr langsam fahren, nicht erfasst werden.

Hat das Fahrzeug die zweite Schleife innerhalb dieser Zeitspanne passiert, wird das erste Foto aufgenommen und der entsprechende gemessene Rotlichtzeitwert angezeigt. Bei der Rotlichtzeitmessung sind keine weiteren Toleranzabzüge vorzunehmen, da bereits der kleinste Wert angezeigt wird (nicht wie bei der Gelblichtzeit).

In der weiteren Folge werden dann automatisch bis zu zwei weitere Fotos nach fest eingestellten Bildabstandszeiten aufgenommen. Diese sollen dann zeigen, dass das Fahrzeug tatsächlich in den Kreuzungsbereich hineinfuhr.

 

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Die Auslösung des ersten Fotos erfolgt durch Einführen eines metallischen Gegenstandes. Da moderne Fahrzeuge im Frontbereich größtenteils aus Kunststoff bestehen, werden die Sensoren aber i.d.R. durch den Motorblock oder die Vorderräder ausgelöst. Dies bedeutet, dass die Aufnahme und damit der angezeigte Rotlichtwert erst erfolgt, wenn das Fahrzeug sich möglicherweise mit der Front bereits oberhalb der Haltelinie befindet.

Gemäß gängiger Rechtsprechung ist jedoch jener Zeitpunkt relevant, wenn die Front den Haltelinienbeginn passiert. In solchen Fällen ist bei der Rotlichtzeitberechnung der vordere Überhang des Fahrzeugs zu berücksichtigen. Auch hier sei auf das Kapitel TraffiPhot-III verwiesen, Rdn 34 f.

Aus technischer Sicht besitzt diese Anlage den Vorteil, dass die Induktionsschleife im Bereich der Haltelinie liegt. Weiterhin ist es günstig, dass die Ampelanlage im Fotobereich erkannt werden kann, sodass sichergestellt ist, dass auch wirklich Rotlicht gezeigt wurde.

Oftmals finden sich bei dieser Anlagenversion zusätzlich Markierungen an der Fahrbahnseite, die in definierten Abständen aufgebracht werden. Hiermit kann der zurückgelegte Weg in den weiteren Fotoaufnahmen bestimmt werden, also eine Weg-/Zeitbetrachtung erfolgen.

Ansonsten gelten ähnliche Probleme wie beim Traffiphot-III-Gerät. Es muss beurteilt werden, ob eine beschleunigte Fahrt sich merklich auf den Rotlichtzeitwert auswirkte und auch ob die Rückrechnungen auf die Haltelinienposition korrekt durch die Behörde durchgeführt wurden. Weiterhin ist auch hier ggf. die Lampenverzögerungszeit zu berücksichtigen.

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