aa) Rechtswahl im Ehegüterrecht – Grundform
Rz. 69
Muster 22.11: Rechtswahl im Ehegüterrecht – Grundform
Muster 22.11: Rechtswahl im Ehegüterrecht – Grundform
Vor dem Notar _____ sind erschienen:
1. | Frau _____, wohnhaft _____, Spanien |
2. | Herr _____, wohnhaft _____, Deutschland |
Für die güterrechtlichen Wirkungen unserer Ehe wählen wir das spanische Recht.
_____ (Unterschriften)
bb) Rechtswahl im Ehegüterrecht – Rückwirkung
Rz. 70
Muster 22.12: Rechtswahl im Ehegüterrecht – Rückwirkung
Muster 22.12: Rechtswahl im Ehegüterrecht – Rückwirkung
Vor dem Notar _____ sind erschienen:
1. | Frau _____, wohnhaft _____, Spanien |
2. | Herr _____, wohnhaft _____, Deutschland |
Für die güterrechtlichen Wirkungen unserer Ehe wählen wir rückwirkend, mit Wirkung ab dem Tag unserer Eheschließung, dem _____, das spanische Recht.
_____ (Unterschriften)
cc) Unterstellungsbestätigung
Rz. 71
Eine Rechtswahl i.S.v. Art. 22 EuGüVO/EuPartVO liegt auch dann vor, wenn die (Ehe-)Partner sich ohne ausdrückliche Erklärung einer Rechtswahl einer bestimmten Rechtsordnung unterstellen.[180] Es handelt sich dabei um den Fall einer nach der EuGüVO/EuPartVO zulässigen konkludenten Rechtswahl.[181] In Fällen dieser Art kann, ggf. auch ergänzend zu einer (rückwirkend) erklärten Rechtswahl, das Bedürfnis entstehen, die Kontinuität der güterrechtlichen Rechtsverhältnisse dadurch zu dokumentieren, dass die (Ehe-)Partner mit Wirkung auch für die Vergangenheit bestätigen, dass sie sich einem Recht unterstellt hatten oder auch nur von dessen Anwendung ausgegangen waren, um insbesondere das Risiko der späteren Annahme einer durch die rückwirkende Rechtswahl bewirkten Änderung des Güterrechtsstatuts für die Vergangenheit mitsamt den auch sachenrechtlich daraus erwachsenden Folgen gem. Art. 22 Abs. EuGüVO/EuPartVO zu minimieren.[182]
Rz. 72
Muster 22.13: Unterstellungsbestätigung
Muster 22.13: Unterstellungsbestätigung
_____
Hinsichtlich der güterrechtlichen Wirkungen unserer Ehe sind wir auch in der Vergangenheit stets beide davon ausgegangen, dass das deutsche Recht Anwendung findet. Grund hierfür waren unsere Eheschließung in Deutschland im Jahre 1978 sowie unsere erste gemeinsame Wohnung in Köln. Ferner _____ (Indizien für eine Unterstellung unter das deutsche Ehegüterrecht).
(Unterschriften)
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