Rz. 98

Sachverhalte mit Bezügen zu einer Zeit vor dem 1.9.1986 (Datum des Inkrafttretens der großen IPR-Reform) sind daraufhin zu prüfen, ob das neue oder das "alte IPR"[214] zur Anwendung kommt (intertemporales Privatrecht). Für abgeschlossene Vorgänge (Heirat, Tod, Geburt) vor dem 1.9.1986 gilt altes Recht weiter (Art. 220 Abs. 1 EGBGB).[215] Die Rom II-VO gilt für Schadensereignisse ab dem 11.1.2009 (Art. 31, 32), die Rom I-VO für Verträge, die ab dem 17.12.2009 geschlossen werden (Art. 28). Die Rom III-VO gilt für die Ehescheidung seit dem 21.6.2012, das Haager Protokoll gilt über die EuUnthVO seit 18.6.2011, die EuErbVO für Erbfälle ab dem 17.8.2015 (siehe Rdn 73) und die EuGüVO sowie die EuPartVO ab dem 29.1.2019 (siehe Rdn 63).

 

Rz. 99

Bei Vorgängen vor dem 3.10.1990 ist noch die frühere innerdeutsche Rechtsspaltung von Bedeutung, sofern ein räumlicher Bezug zum Territorium der früheren DDR besteht (interlokales Privatrecht).[216] Sonderregeln für einzelne Bevölkerungsgruppen nach Religions- oder Stammeszugehörigkeit (interpersonale Rechtsspaltung), wie in vielen ausländischen Rechtsordnungen, kennt das deutsche Recht nicht (siehe Rdn 108).

[214] Abgedr. bei Jayme/Hausmann, von der 1.–9. Aufl. 1998 Nr. 2; Kommentierung bspw. Palandt bis zur 45. Aufl. 1986.
[215] Vgl. im Einzelnen die Kommentierungen zu Art. 220 EGBGB. Ferner sind die Art. 1921 EGBGB durch das KindschaftsrechtsreformG v. 16.12.1997 mit Wirkung zum 1.7.1998 neu geregelt worden. Vgl. zum Übergangsrecht Art. 224 § 1 Abs. 1 u. 2 EGBGB.
[216] Voraussetzung ist sowohl ein Bezug zur Zeit vor der Wiedervereinigung (3.10.1990) als auch räumlich zum Gebiet der früheren DDR. Liegen diese Voraussetzungen vor, ist die interlokalrechtliche Abgrenzung zwischen der IPR-Teilrechtsordnung West und Ost vorzunehmen und ggf. das frühere Recht der DDR noch zur Anwendung berufen. Vgl. dazu die Grundsätze bei Staudinger/Sturm/Sturm, (Bearb. 2012) Einl. IPR Rn 881 f.

Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Deutsches Anwalt Office Premium. Sie wollen mehr?

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen


Meistgelesene beiträge