Rz. 126
Das auf Fragen der Stellvertretung und Vollmacht anzuwendende Recht ist nicht geregelt. Für das Innenverhältnis gelten die Kollisionsnormen für die entsprechenden Geschäfte (wie etwa Auftrag, Geschäftsbesorgung, Dienst- oder Agenturvertrag, dh die Art. 3 ff. Rom I-VO).
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