Rz. 62
Die Zulässigkeit der Nießbrauchseinräumung an einem Kommanditanteil – und überhaupt an einem Anteil an einer Personengesellschaft – wird vom BGH bejaht.[75] Der Gesellschaftsanteil kann als solcher nach sachenrechtlichen Grundsätzen mit einem Nießbrauch belastet werden.[76]
Die Bestellung eines Nießbrauchs an einem Kommanditanteil kann nicht in das Handelsregister eingetragen werden.[77]
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