Rz. 49

Ist ein Testamentsvollstrecker bestellt, so ist auch seine Mitwirkung bei der Handelsregisteranmeldung erforderlich. Bei minderjährigen Gesellschaftern ist im Hinblick auf § 1629a BGB das Geburtsdatum einzutragen, § 24 HRV.[50]

[50] Vgl. hierzu Eckebrecht, MDR 1999, 1248, insbesondere auch zur Frage der Rechtsfolgen bei unterbliebenem Eintrag des Geburtsdatums.

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