Rz. 41

Wird das Unternehmen aufgrund Vermächtnisses, Teilungsanordnung oder im Wege der Erbauseinandersetzung auf einen Dritten oder einen Miterben übertragen, so findet ein zweiter Rechtsübergang kraft Rechtsgeschäfts statt, nachdem zuvor ein gesetzlicher Rechtsübergang auf die Erben stattgefunden hatte. Beide Inhaberwechsel – der auf die Erben und der auf den endgültigen Inhaber – sind zur Eintragung in das Handelsregister anzumelden, und zwar von den Erben unter Vorlage eines Erbnachweises und von dem neuen Inhaber. Im Falle der Erbauseinandersetzung ist es gleichgültig, ob diese durch Teilungsvertrag, Erbteilsübertragung oder Abschichtung mit erfolgter Anwachsung vorgenommen wurde.

Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Deutsches Anwalt Office Premium. Sie wollen mehr?

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen


Meistgelesene beiträge