Rz. 16

Gemäß § 364 Abs. 1 BGB erlischt das Schuldverhältnis auch dann, wenn der Gläubiger eine andere als die geschuldete Leistung an Erfüllungs statt annimmt. Beispiel: die Inzahlungnahme eines Gebrauchtwagens.[29] Während bei der Leistung an Erfüllungs statt die Forderung mit dem Bewirken der Leistung erlischt, tritt bei einer Leistung erfüllungshalber Erfüllung erst ein, wenn sich der Gläubiger aus dem Geleisteten befriedigt hat.

Beispiele für Leistungen erfüllungshalber durch Übernahme einer neuen Verbindlichkeit, § 364 Abs. 2 BGB:

Hingabe von Wechseln,
Schecks,
Belastungsbelegen bei Kreditkarten.
 

Rz. 17

Durch die Leistung erfüllungshalber erhält der Gläubiger bei Weiterbestehen der bisherigen Forderung eine zusätzliche Befriedigungsmöglichkeit. Mit der Leistung erfüllungshalber ist regelmäßig eine Stundung der ursprünglichen Leistung verbunden, die entweder mit der Erfüllung oder der misslungenen anderweitigen Befriedigung endet.[30]

[30] BGH, Urt. v. 11.12.1991 – VIII ZR 31/91, NJW 1992, 683, 684.

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