Rz. 130

Der Vorsorgeunterhalt ist Bestandteil eines einheitlichen Unterhaltsanspruchs, der allerdings wegen unterschiedlicher Zweckbindungen nach einer gesonderten Geltendmachung im Beschluss eigens zu beziffern ist.[127] Beim Vorsorgeunterhalt sind die betreffenden Einzelbeträge für den Krankenvorsorgeunterhalt und den Altersvorsorgeunterhalt im Tenor gesondert auszuweisen.[128]

Grundsätzlich kann vergessener Vorsorgeunterhalt nicht nachgefordert werden, es sei denn, der Unterhaltspflichtige wurde in Verzug gesetzt oder der Berechtigte hat sich diese Nachforderung vorbehalten hat[129] (siehe § 14 Rdn 165).

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