Rz. 481

Muster 22.23: Antrag auf Härtefallscheidung

 

Muster 22.23: Antrag auf Härtefallscheidung

Rubrum, Antrag und Begründung wie Muster 22.20 Antrag auf einverständliche Ehescheidung mit Ausnahme von

IV.

Der Scheidungsantrag wird auf § 1565 Abs. 1, Abs. 2 BGB gestützt. Die Ehe der Beteiligten ist gescheitert. Die eheliche Lebensgemeinschaft der Beteiligten besteht nicht mehr.

Die Beteiligten leben seit dem _________________________ getrennt voneinander. Zum damaligen Zeitpunkt ist die Antragsgegnerin mit den aus der Ehe hervorgegangenen Kindern aus der vormaligen Ehewohnung ausgezogen. Wechselseitige Versorgungsleistungen haben die Beteiligten seither nicht füreinander erbracht.

Zwar leben die Beteiligten noch nicht ein Jahr getrennt voneinander, allerdings stellt das Festhalten an der Ehe für den Antragsteller aus Gründen, die in der Person der Antragsgegnerin liegen, eine unzumutbare Härte dar.

Die Antragsgegnerin ist von ihrem neuen Lebensgefährten schwanger. Dieser Umstand ist in der Literatur und Rechtsprechung als Härtegrund i.S.d. § 1566 Abs. 2 BGB anerkannt (vgl.: OLG Karlsruhe in FamRZ 2000, 1417; OLG Frankfurt am Main in FamRZ 2006, 625).

Streitwert, Kosten und Gebühren wie bei Muster 22.20.

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