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Mittels einer Bestattungsverfügung können Anordnungen für die Bestattung und auch die Bestimmung des Totenfürsorgeberechtigten getroffen werden.[100] Dieses Gestaltungsmittel ist gesetzlich nicht geregelt und kann in der Regel formfrei errichtet werden.[101] Zu Beweiszwecken ist zur Schriftform zu raten. Die Bestattungsverfügung sollte nicht in eine letztwillige Verfügung aufgenommen werden, da letztere in der Regel erst einige Zeit nach dem Tode des Erblassers eröffnet wird – die Bestattung ist dann oft schon erfolgt.[102]

[100] Vgl. Kurze/Goertz/Kurze, § 16 Rn 5; VG Ansbach, Beschl. v. 17.8.2000 – AN 4 E 00.01198, Rn 30 ff.; zit. nach juris.
[101] VG Ansbach, Beschl. v. 17.8.2000 – AN 4 E 00.01198, Rn 31, zit. nach juris. In Brandenburg soll nach einem Entwurf für eine Überarbeitung des Bestattungsrechts für die Entnahme einer kleinen Menge Asche für die Befüllung eines Schmuckstücks oder ähnliches eine schriftliche Einwilligung des Verstorbenen erforderlich werden: Landtag Brandenburg Drucks. 6/7368, S. 10; vgl. bspw. auch § 17 Abs. 2 BayBestV.
[102] Details zur Gestaltung bei Kurze/Goertz/Kurze, § 16.

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