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Mittels einer Bestattungsverfügung können Anordnungen für die Bestattung und auch die Bestimmung des Totenfürsorgeberechtigten getroffen werden.[100] Dieses Gestaltungsmittel ist gesetzlich nicht geregelt und kann in der Regel formfrei errichtet werden.[101] Zu Beweiszwecken ist zur Schriftform zu raten. Die Bestattungsverfügung sollte nicht in eine letztwillige Verfügung aufgenommen werden, da letztere in der Regel erst einige Zeit nach dem Tode des Erblassers eröffnet wird – die Bestattung ist dann oft schon erfolgt.[102]
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