Rz. 25
Bei einer Bestattung in einer Gruft wird der Sarg bzw. die Urne nicht in einem Erdgrab vergraben, sondern in eine Kammer gestellt.[42] Die Regelungen der Bundesländer sind uneinheitlich – nicht überall ist diese Bestattungsform zulässig.[43]
Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Deutsches Anwalt Office Premium. Sie wollen mehr?
Jetzt kostenlos 4 Wochen testen
Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen