Rz. 25

Bei einer Bestattung in einer Gruft wird der Sarg bzw. die Urne nicht in einem Erdgrab vergraben, sondern in eine Kammer gestellt.[42] Die Regelungen der Bundesländer sind uneinheitlich – nicht überall ist diese Bestattungsform zulässig.[43]

[42] Kurze/Goertz/Kurze, § 11 Rn 40.
[43] Eine Reform ist bspw. in Brandenburg geplant, Drucks. 6/7368 dort Rn 20.

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