Rz. 1013
Die Pflegeversicherung wird durch die Pflegekassen durchgeführt. Wie die Krankenkassen sind sie rechtsfähige Körperschaften des öffentlichen Rechts mit Selbstverwaltung (§ 46 Abs. 2 S. 1 SGB XI). Sie werden bei den gesetzlichen Krankenkassen errichtet (§ 46 Abs. 1 S. 1 SGB XI), sind aber eigenständig. Geregelt ist die Pflegeversicherung im SGB XI.
Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Deutsches Anwalt Office Premium. Sie wollen mehr?
Jetzt kostenlos 4 Wochen testen
Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen