Rz. 1077

Bei der Antragsveranlagung beträgt die Frist zur Abgabe der Steuererklärung vier Jahre, die Steuererklärung für das Jahr 2022 ist also bis zum 31.12.2026 abzugeben.

Die freiwillige Abgabe einer Steuererklärung lohnt sich, wenn die individuellen Ausgaben, die in der Einkommensteuererklärung geltend gemacht werden können, höher sind als die pauschalen Sätze, die das Finanzamt berücksichtigt. Dies z.B. bei Werbungskosten, Sonderausgaben, Vorsorgeaufwendungen, außergewöhnlichen Belastungen oder Spenden.

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