Rz. 982

Zuwendungen des Arbeitgebers anlässlich eines Arbeitnehmerjubiläums sind uneingeschränkt steuerpflichtig gem. § 19 Abs. 1 Nr. 1 EStG.

 

Rz. 983

Die Zuwendungen stellen steuerpflichtigen Arbeitslohn dar. I.d.R. stellt die Zuwendung anlässlich des Arbeitnehmerjubiläums eine Entlohnung für eine mehrjährige Tätigkeit dar, sodass die Besonderheiten des § 39b Abs. 3 S. 10 EStG i.V.m. § 34 Abs. 1 und 2 Nr. 4 EStG gelten.

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