Rz. 1589

Inhalt der Beratung durch die Arbeitsagentur ist die individuelle Unterrichtung, z.B. Erteilung von Auskünften zu den Förderungsmöglichkeiten oder die Verdeutlichung von entscheidungserheblichen Zusammenhängen wie die Effektivität für den aktuellen Arbeitsmarkt sowie die eigentliche Beratung durch Empfehlung einer bestimmten inhaltlichen Maßnahme unter Aufzeigen der Folgen und Alternativen.

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