Rz. 66

Zur Geschwindigkeits- und Abstandsmessung auf Autobahnen setzt die Polizei gelegentlich auch Hubschrauber ein. Dieses Verfahren ist grundsätzlich anerkannt (OLG Koblenz NZV 1992, 495). Allerdings ist es mit so erheblichen Unsicherheitsfaktoren behaftet, dass entsprechend hohe Abschläge vorzunehmen sind (OLG Hamm VRS 50, 68).

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