Rz. 60

Ein weiteres Grundprinzip der Mediation ist das der Selbstverantwortlichkeit: Aufgabe des Mediators ist es, darauf zu achten, dass die Parteien im Rahmen ihrer Selbstverantwortlichkeit genug Freiraum haben, Vorschläge ohne Druck und aus freien Stücken zu überdenken.[32] Es ist nicht Aufgabe des Mediators, die Lösung für die Parteien zu erarbeiten, sondern den Rahmen zu bieten, dass alle wichtigen Punkte angesprochen werden können. Der Mediator leitet das Verfahren, die Beteiligten sind im Sinne der Selbstverantwortung die Herren über den Inhalt des Verfahrens.

[32] Wiese/Born, Unternehmensnachfolge, Tz 17.18.

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