Rz. 218

Liegt (drohende) Zahlungsunfähigkeit vor?

Wahl der richtigen Verfahrensart gem. § 304 InsO:

Regelinsolvenz: wenn aktuell Ausübung einer selbstständigen Tätigkeit sowie
bei ehemals selbstständiger Tätigkeit: Verbindlichkeiten aus ehemaligen Arbeitsverhältnissen oder unübersichtliche Vermögensverhältnisse des Schuldners, bei mehr als 19 Gläubigern oder besonderen Schwierigkeiten – sind alle Gläubiger bekannt?
ansonsten: Verbraucherinsolvenzverfahren
Liegt bereits eine Unzulässigkeit des Antrages auf Restschuldbefreiung gem. § 287a Abs. 2 InsO vor?
Ist ein Versagungsantrag insbesondere gem. § 290 InsO wahrscheinlich?
Ist zumindest ein Teil der gegen den Schuldner gerichteten Forderungen überhaupt restschuldbefreiungsfähig oder ist ein Großteil der Forderungen gem. § 302 InsO von der Restschuldbefreiung ausgenommen?
Liegen die gegen den Schuldner gerichteten Forderungen der Höhe nach über den voraussichtlich anfallenden Kosten des Insolvenz- und Restschuldbefreiungsverfahrens?
Im Verbraucherinsolvenzverfahren ist ein außergerichtlicher Einigungsversuch gem. § 305 Abs. 1 Nr. 1 InsO zwingend erforderlich – ist ein solcher zuvor durchgeführt worden?
Kann der Schuldner die Kosten des Verfahrens aufbringen? Wenn nicht, ist ein Antrag auf Stundung der Verfahrenskosten zu stellen und zuvor zu prüfen, ob ein Versagungsgrund nach § 290 Abs. 1 Nr. 1 InsO vorliegt.
Ist die Beantragung von Sicherungsmaßnahmen nach § 21 InsO für das Eröffnungsverfahren sinnvoll, um z.B. laufende Zwangsvollstreckungsmaßnahmen gegen den Schuldner im Eröffnungsverfahren einzustellen?
Besteht für den Schuldner evtl. die Möglichkeit, ein Insolvenzplanverfahren durchzuführen? Voraussetzungen hierfür vorab mit dem Schuldner besprechen und ggf. prüfen.

Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Deutsches Anwalt Office Premium. Sie wollen mehr?

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen


Meistgelesene beiträge