aa) Rechtliche Grundlagen

 

Rz. 193

Der Insolvenzverwalter hat bei der Beendigung seines Amtes der Gläubigerversammlung eine Schlussrechnung vorzulegen. Die Schlussrechnung muss mit den entsprechenden Belegen versehen werden und spätestens eine Woche vor dem Termin auf der Geschäftsstelle zur Einsicht der Beteiligten niedergelegt werden (§ 66 InsO).

Die Schlussrechnung enthält eine möglichst genaue Darstellung über den Ablauf des Verfahrens, ausgehend von dem zu Beginn des Verfahrens erstellten Inventar und der Vermögensübersicht, die Verwertung der Masse, eine Darlegung der geführten Prozesse, Aus- und Absonderungen, Anfechtungen, Massekosten und Masseschulden. Darüber hinaus besteht die Schlussrechnung aus der Insolvenzabschlussbilanz, dem Schlussbericht und dem Schlussverzeichnis. Nach Vorlage der Schlussrechnung wird seitens des Insolvenzgerichts von Amts wegen ein Schlusstermin anberaumt. Dieser erfolgt zur Abnahme der Schlussrechnung sowie zur Erhebung von Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis und zur Beschlussfassung über die nicht verwertbaren Vermögensgegenstände.

bb) Muster: Schlussrechnung

 

Rz. 194

Muster 21.33: Schlussrechnung

 

Muster 21.33: Schlussrechnung

An das Amtsgericht Frankfurt am Main

– Insolvenzgericht –

In dem Insolvenzverfahren Fa. A-GmbH, Frankfurt am Main, Az. 816 N 999/20,

lege ich Schlussrechnung wie folgt:

A. Einnahmen

 
1. 1.7.2020 Franz Anders Forderung 50.000,00 EUR
2. 3.7.2020 Elise Caspari Forderung 130.000,00 EUR
_____        
44. 31.12.2020 Willi Weinrich Forderung 25.500,00 EUR
Summe Einnahmen     700.569,90 EUR

B. Ausgaben:

 
1. 15.7.2020 Franz Albrecht Lohnzahlung 3.280,00 EUR
2. 15.7.2020 Stefan Berger Lohnzahlung 2.789,00 EUR
_____        
67. 4.10.2020 Baubank Aussonderung wg. Verkauf Grundstück  
      Grundschuld, Zinsen 1.670.900,00 EUR
68. 3.2.2020 Telekom Telefon 230,00 EUR
Summe Ausgaben     401.382,39 EUR
Einnahmen       700.569,90 EUR
./. Massekosten 401.382,39 EUR
./. Abschlagsverteilung auf nicht bevorrechtigte Gläubiger 200.000,00 EUR
Noch auszuschüttende Masse 99.187,51 EUR

Es werden noch Massekosten i.H.v. ca. 30.000,00 EUR anfallen. Um diesen Betrag wird sich die noch auszuschüttende Masse verringern.

In Anlage überreiche ich das Schlussverzeichnis hinsichtlich der Insolvenzforderungen. Die Summe dieser Forderungen beträgt 900.569,90 EUR. Hierauf wurden bereits im Wege der Abschlagsverteilung 200.000 EUR ausgeschüttet.

(Rechtsanwältin als Insolvenzverwalterin)

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