Rz. 132

Der Geschäftsbetrieb der A-GmbH wurde durch R eingestellt. R hat allen zehn Arbeitnehmern gekündigt und diese von der Arbeitsleistung freigestellt. Gegenwärtig werden noch Forderungen eingezogen und Absonderungsrechte befriedigt. Die derzeitig zur Verfügung stehende Masse beläuft sich auf 50.000 EUR, die anfallenden Masseverbindlichkeiten aus beendeten Dauerschuldverhältnissen betragen 100.000 EUR. Damit reicht die Masse zur Bezahlung aller Masseverbindlichkeiten nicht mehr aus.

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