Rz. 68
▪ | Anspruchsberechtigt ist jeder Arbeitnehmer oder jede arbeitnehmerähnliche Person, auch geringfügig Beschäftigte und ggf. Organmitglieder ohne herrschenden Einfluss mit weniger 50 % Anteil am Stammkapital | ||||||
▪ | Ausschlussfrist der Antragstellung: zwei Monate seit Insolvenzeröffnung, § 324 SGB III | ||||||
▪ | Antragstellung durch Arbeitnehmer (auch online möglich) | ||||||
▪ | Dem Antrag beizufügende Unterlagen:
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▪ | Vorfinanzierung mit Genehmigung der Agentur für Arbeit durch den vorläufigen Insolvenzverwalter bzw. im Eigenverwaltungsverfahren durch den Schuldner über Bank oder ggf. Antrag auf Vorschuss bei Bundesagentur für Arbeit möglich | ||||||
▪ | Angaben in dem Antrag auf Zustimmung zur Insolvenzgeldvorfinanzierung | ||||||
▪ | Zeitraum der Insolvenzgeldvorfinanzierung | ||||||
▪ | Anzahl der Arbeitnehmer | ||||||
▪ | Anzahl der Arbeitsplätze, die voraussichtlich auf Dauer erhalten werden können | ||||||
▪ | Anlagen:
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