Rz. 230

Lebensversicherungen, ggf. auch Altersvorsorgevermögen, sofern eine Kapitalabfindung vereinbart wurde oder die Anwartschaft dem Insolvenzbeschlag unterliegt
Steuererstattungsansprüche für die Zeit vor und nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens bis zur Aufhebung
Pfändbares Einkommen, auch Einmalzahlungen aus Arbeitsverhältnissen und selbstständiger Tätigkeit, diese sind ggf. auf angemessenen Zeitraum und Umfang aufzuteilen
Anschreiben des Arbeitgebers wegen Abtretungserklärung, ggf. Antrag auf Zusammenrechnung von Einkünften beim Insolvenzgericht gem. §§ 850, 850e ZPO
Grundstücke, Kfz etc.
Prüfung von Aus- und Absonderungsrechten
Erbschaften

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