Rz. 133

Zur Frage, was zur Geschäftsunfähigkeit im Prozess vorzutragen ist, und zur Beweislast kann auf die Ausführungen in § 7 Rdn 40 und § 24 Rdn 121 ff. verwiesen werden.

Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Deutsches Anwalt Office Premium. Sie wollen mehr?

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen


Meistgelesene beiträge