Rz. 202

Muster 20.10: Belehrung des Mandanten über Mitteilung von Veränderungen der wirtschaftlichen und persönlichen Verhältnisse

 

Muster 20.10: Belehrung des Mandanten über Mitteilung von Veränderungen der wirtschaftlichen und persönlichen Verhältnisse

Frau/Herrn

_________________________

Sache

_________________________ ./. _________________________

Sehr geehrte/r Frau/Herr,

in vorbezeichneter Streitsache haben wir entsprechend Ihrer Weisung vom _________________________ zunächst darauf verzichtet, gegen das Urteil des _________________________ vom _________________________, Az: _________________________, unmittelbar Berufung einzulegen, da Sie aufgrund ihrer wirtschaftlichen und persönlichen Verhältnisse nicht in der Lage sind, die Prozesskosten zu tragen.

Wir haben deshalb zunächst für die Durchführung des Berufungsverfahrens aufgrund des von Ihnen vorgelegten Vordrucks über Ihre wirtschaftlichen und persönlichen Verhältnisse Prozesskostenhilfe beantragt. Der Vordruck war nach unserer Prüfung vollständig ausgefüllt. Wir gehen davon aus, dass keine weiteren Vermögenswerte vorhanden sind. Sollten Sie bei einzelnen Fragen unsicher gewesen sein, was anzugeben ist, bitten wir um unverzügliche Kontaktaufnahme, damit diese Fragen geklärt werden können. Zu diesem Zwecke übersenden wir Ihnen in der Anlage eine Abschrift des von Ihnen ausgefüllten Vordrucks.

Wird die Prozesskostenhilfe bewilligt, kann trotz Ablaufs der Berufungsfrist Wiedereinsetzung in den vorigen Stand beantragt und die Berufung eingelegt und begründet werden.

Bitte beachten Sie dringend: Wenn sich zukünftig Änderungen Ihrer wirtschaftlichen oder persönlichen Verhältnisse ergeben, bedarf es einer unverzüglichen Information an den Unterzeichner. In Betracht kommen insbesondere Zahlungseingänge aufgrund des Einzugs von Außenständen oder auch ungewöhnliche Ereignisse wie Erbschaften oder Ähnliches. Auch die nachträgliche Deckungszusage einer Rechtsschutzversicherung gehört hierher. Eine wesentliche Änderung liegt immer vor, wenn Sie eine in dem übersandten Vordruck aufgeführte Frage anders als dort geschehen beantworten müssten.

Wenn sich aus der Änderung ergibt, dass die Berufung auch ohne die Bewilligung der Prozesskosten eingelegt werden kann, muss dies unter gleichzeitiger Beantragung der Wiedereinsetzung in den vorigen Stand binnen einer zweiwöchigen Frist ab dem Wegfall der Bedürftigkeit geschehen. Beachten Sie dabei bitte auch die hier erforderliche Bearbeitungszeit. Die Mitteilung von Änderungen duldet also keinen Aufschub.

Zu den Berufungsaussichten selbst darf ich Folgendes entsprechend der persönlichen Besprechung nochmals festhalten: _________________________

Rechtsanwalt

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