Rz. 196

Muster 20.4: Antrag auf Wiedereinsetzung in die Frist zur Abgabe der Verteidigungsanzeige vor Erlass eines Versäumnisurteils

 

Muster 20.4: Antrag auf Wiedereinsetzung in die Frist zur Abgabe der Verteidigungsanzeige vor Erlass eines Versäumnisurteils

An das

Amtsgericht
Landgericht

in _________________________

In dem Rechtsstreit

Kläger ./. Beklagter

Az: _________________________

zeigt der Unterzeichner an, den Beklagten zu vertreten.

Namens und in Vollmacht des Beklagten wird beantragt,

 
  dem Beklagten für die Erklärung seiner Verteidigungsbereitschaft nach § 276 Abs. 1 S. 1 ZPO Wiedereinsetzung in den vorigen Stand zu gewähren.

Zugleich wird gem. § 236 Abs. 2 S. 2 ZPO erklärt, dass der Beklagte sich gegen die Klage verteidigen wird.

In der Sache wird beantragt,

 
  die Klage abzuweisen.

Zur Begründung der vorstehenden Anträge wird Folgendes ausgeführt:

I.

Das Wiedereinsetzungsgesuch ist gem. § 233 ZPO begründet, da der Beklagte ohne sein Verschulden gehindert war, die Notfrist zur Anzeige der Verteidigungsbereitschaft nach § 276 Abs. 1 S. 1 ZPO einzuhalten. Dies ergibt daraus, dass

 
  der Entscheidung keine Rechtsmittelbelehrung beigefügt war. Das fehlende Verschulden wird somit gem. § 233 S. 2 ZPO vermutet.
  die der Entscheidung beigefügte Rechtsmittelbelehrung fehlerhaft war, weil _________________________. Das fehlende Verschulden wird somit gem. § 233 S. 2 ZPO vermutet.
  _________________________.

Zur Glaubhaftmachung wird auf _________________________ verwiesen.

Die Wiedereinsetzungsfrist nach § 234 Abs. 1 ZPO ist gewahrt, da das vorbezeichnete Hindernis erst am _________________________ weggefallen ist. Dies ergibt sich daraus, dass _________________________.

Zur Glaubhaftmachung wird auf _________________________ verwiesen.

II.

Dem Beklagten wurde bisher kein Versäumnisurteil zugestellt. Nach Auskunft der Geschäftsstelle vom heutigen Tage ist die Zustellung des Versäumnisurteils auch noch nicht gem. § 310 Abs. 3 ZPO veranlasst worden. Der Beklagte ist aus diesem Grunde berechtigt, die Verteidigungsbereitschaft verbunden mit dem Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand zu erklären (vgl. Zöller/Greger, ZPO, 32. Aufl., § 276 ZPO Rn 10a).

Die Zustellung des bereits unterzeichneten Versäumnisurteils ist deshalb zunächst bis zur Entscheidung über das Wiedereinsetzungsgesuch zurückzustellen.

III.

In der Sache zeigt der Beklagte an, dass er beabsichtigt, sich gegen die Klage zu verteidigen.

IV.

Zur Klageerwiderung wird wie folgt vorgetragen: _________________________
Die Klageerwiderung wird in einem gesonderten Schriftsatz in der gesetzten Frist bis zum _________________________ vorgelegt.
Im Hinblick auf die vorgeschilderten Umstände ist eine Erwiderung auf die Klage in der am _________________________ ablaufenden Frist nicht möglich. Es wird insoweit um Fristverlängerung zumindest bis zum _________________________ gebeten.

Es wird um antragsgemäße Entscheidung gebeten.

Rechtsanwalt

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