Rz. 141
Da Insolvenzverwalter nach §§ 129 ff. InsO von Gläubigern bereits erhaltene Zahlungen rückwirkend über mehrere Jahre zurückfordern dürfen, können auf diesem Weg hohe Forderungsausfälle entstehen, die über das im Rahmen des regelmäßigen Geschäftsverkehrs beantragte Limit deutlich hinausgehen.
Einige Kreditversicherer bieten daher mittlerweile Lösungen an, die auch dieses Risiko absichern.
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