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In einer aus zwölf Personen bestehenden Erbengemeinschaft gibt es ganz unterschiedliche Interessen, was die Verwertung und Auseinandersetzung des Nachlasses anbelangt. Im Nachlass befinden sich mehrere unbebaute Grundstücke, darunter eines, das am Ortsrand liegt und das in den nächsten Jahren eventuell Bauland werden könnte. Drei der Miterben, die bisher kaum Kontakt mit der übrigen Familie hatten, wollen, nachdem die Erbengemeinschaft schon seit fünf Jahren besteht, endlich eine Erbauseinandersetzung herbeiführen. Zu einer Einigung über den Verkauf der Grundstücke kommt es nicht, weil ein Teil der Erben die Grundstücke behalten, ein anderer Teil sie verkaufen will und wieder andere zwar verkaufen wollen, bisher aber keinen Käufer gefunden haben, der einen so hohen Preis bezahlen würde, wie sie es sich vorstellen.

Die drei teilungswilligen Miterben beantragen nunmehr die Versteigerung aller Grundstücke zum Zwecke der Aufhebung der Erbengemeinschaft daran.

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