Rz. 109
Das Versteigerungsverfahren ist streng formalisiert. Zum Schutz der Beteiligtenrechte sind bis zum Versteigerungstermin für die einzelnen Verfahrensstationen Fristen einzuhalten, deren Verletzung im Einzelfall einen Zuschlagsversagungs- bzw. -anfechtungsgrund darstellen kann.[93]
Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Deutsches Anwalt Office Premium. Sie wollen mehr?
Jetzt kostenlos 4 Wochen testen
Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen