Rz. 143

Bei Vertretung eines Beteiligten (§ 9 ZVG) erhält der Rechtsanwalt folgende Gebühren:

Verfahrensgebühr: 0,4-Gebühr nach Nr. 3311 Nr. 1 VV RVG,
für die Wahrnehmung des Versteigerungstermins: 0,4-Gebühr nach Nr. 3312 VV RVG,
für die Mitwirkung am Verteilungsverfahren: 0,4-Gebühr nach Nr. 3311 Nr. 2 VV RVG.

Gegenstandswert: § 26 RVG.

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