I. Ausgangssachverhalt

 

Rz. 47

In einigen Fällen der Unternehmensnachfolge können solch positive Ergebnisse wie im vorherigen Kapitel erzielt werden. Wie sieht es denn aber nun aus, wenn der Unternehmer weitsichtig vorab eine strategische private Vermögensplanung erstellen ließ, die ihm aber aufgrund des privaten Vermögens, welches er bisher angehäuft hat, vor andere Herausforderungen stellt? Hierzu soll der nachfolgende Praxisfall einige Denkanstöße geben, die für die Absicherung der eigenen Altersversorgung von großer Wichtigkeit sind.

 

Praxisbeispiel

In dem vorliegenden Finanzplan verfügen die Vermögensinhaber über Vermögenswerte von zurzeit ca. 4.067.678 EUR. Die gegenwärtigen Einkünfte aus diversen Vermögenswerten decken nach Steuern die jährlichen Ausgaben (Lebenshaltungskosten wurden hierbei inflationsbereinigt betrachtet), sodass der Altersvorsorgeplanung zurzeit keine weitere Bedeutung zugemessen wird. Die Eheleute möchten ab dem Jahre 2026 im Alter von 60 Jahren den Ruhestand genießen. Aufgrund bereits lebzeitiger Schenkungen an die Kinder muss kein weiteres Vermögen zwingend übertragen werden. Gleichwohl sollte aus Sicht der Vermögensinhaber die Vermögenssubstanz soweit es geht erhalten bleiben, um zusätzliche Ausgaben für Weltreisen etc. zur Verfügung zu haben. Einen wesentlichen Aspekt der bisherigen Vorsorgeplanung bildet der Vermögensbestandteil Unternehmensbeteiligung. Dieser wird mit einem Wert (im Falle des Verkaufs per 2026) von ca. 2.000.000 EUR veranschlagt. Die Vermögensinhaber wollen nun von Ihrem Finanzplaner wissen, ob Sie sich einen entsprechenden Lebensabend auf Basis des Unternehmensverkaufs leisten können.

II. Privatbilanz

 

Rz. 48

Die Privatbilanz der Eheleute stellt sich wie folgt dar:

III. Analyse des Status quo und Prognose

 

Rz. 49

Auf den ersten Blick kann man von geordneten Verhältnissen ausgehen (Eigenkapitalquote fast 84 %, ca. 17 % in liquiden Anlagen investiert). Der Bereich der eher illiquiden Vermögenswerte (Immobilien und Unternehmenswerte) ist allerdings mit insgesamt 80 % überproportional gewichtet.

Wie stellt sich allerdings die reine Liquiditätsbetrachtung für die kommenden Jahre, auch unter Berücksichtigung des Verkaufserlöses (nach Steuern), dar? Sind nach Wegfall der aktiven Bezüge sowie weiterer positiver Zahlungsströme weiterhin Liquiditätsüberschüsse zu verzeichnen?

 

Rz. 50

Bei Fortschreibung der Vermögenswerte ergeben sich bis zum geplanten Ruhestandsbeginn keine Unterdeckungen. Erst ab dem Jahr 2036 würde sich eine jährliche Unterdeckung in der Liquidität von anfänglich ca. 120.000 EUR p.a. ergeben. Hierbei ist allerdings eine mögliche "Verwertung" des Liquiditätsüberschusses aus dem Jahre 2026 noch nicht berücksichtigt worden, sodass hierfür die kumulierte Betrachtungsweise herangezogen werden muss:

 

Rz. 51

Die kumulierte Betrachtungsweise deckt nun auf, dass eine Absicherung der Altersvorsorge nur auf Basis der freien Liquiditätsströme, inklusive der Berücksichtigung des Unternehmensverkaufs, bis zum 85. Lebensjahr gewährleistet werden kann. Ab dem Jahre 2052 müsste die fehlende Liquidität durch Veräußerung von anderweitigen Vermögenswerten ausgeglichen werden. Hierbei sind die zusätzlichen Ausgaben für angedachte Weltreisen etc. (15.000 EUR p.a.) und die Inflationierung der Lebenshaltungskosten berücksichtigt worden.

 

Rz. 52

In der Gesamtvermögensübersicht wird nun deutlich, dass unter Berücksichtigung der Ziele und Wünsche der Vermögensinhaber das Vermögen erst langfristig sukzessive zurückgeht. Aller Voraussicht nach können die Vermögensinhaber bis ins hohe Alter hiervon zehren. Allerdings muss planerisch beachtet werden, dass mit zunehmendem Alter auch eine risikoaverse Anlagestruktur gewünscht sein kann, die aufgrund geringerer Ertragserwartungen zu einem schnelleren Vermögensverzehr führen können. Eine Absicherung der Altersvorsorge, wie ursprünglich gedacht und gewünscht, erscheint in diesem Umfange möglich. Der Rückgang der Nettovermögensquote vom Jahr 2025 auf das 2026 ist dem Umstand der Steuerlast aus dem geplanten Unternehmensverkauf geschuldet. Ferner sollte bei einer gewünschten zusätzlichen Übertragung von Vermögenswerten auf die Kinder (im Rahmen der steuerlichen Freibeträge) sehr genau und kritisch die weitere Entwicklung der Liquidität und Vermögenssubstanz begutachtet werden, damit eine Ausfinanzierung insgesamt weiterhin gewährleistet werden kann. Einen weiteren Aspekt aus der Praxis stellt der Wunsch nach einer unentgeltlichen Übertragung der Unternehmenswerte z.B. auf die Kinder dar. Des Weiteren können Optionen wie z.B. eine "Verrentung" der Unternehmenswerte überprüft werden. In dem vorliegenden Fall würde unter Beibehaltung der bisher vorgestellten Planungsparameter eine unentgeltliche Übertragung sich wie folgt im Gesamtvermögen auswirken:

In diesem Szenario wird der bisher unterstellte Unternehmenswert auf 1 EUR nach unten angepasst. Bis zum Ruhestandsbeginn fließen allerdings die Einkünfte aus Kapitalvermögen unverändert weiter. Eine deutliche Verschlechterung der Vermögensentwicklung wäre somit wahrscheinlich, sodass v...

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