Rz. 4
Der Begriff "ständig betraut" bezieht sich auf das konkrete Vertragsverhältnis, das im Falle des Handelsvertreters ein Dauerschuldverhältnis ist.[20] "Ständig" muss sich jedoch nicht auf das Tätigwerden, sondern auf den Inhalt des Vertrages beziehen.[21] Eine bestimmte Zeitdauer ist nicht erforderlich, es reicht vielmehr die Betrauung für eine Saison aus.[22]
Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Deutsches Anwalt Office Premium. Sie wollen mehr?
Jetzt kostenlos 4 Wochen testen
Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen