Rz. 1

Ziel des folgenden Abschnittes ist es, dem Leser die grundlegenden Begriffe näher zu bringen, deren Bedeutung sich auf das gesamte Regelungsgefüge der DSGVO erstreckt. Zum besseren Verständnis der Neuregelungen wird, soweit sinnvoll, auf die Begriffsbestimmungen der Datenschutzrichtlinie sowie des BDSG Bezug genommen, um insbesondere die Neuerungen, die mit der DSGVO einhergehen besser herauszustellen. In Abkehr von der Reihenfolge der Begriffsbestimmungen in Art. 4 der DSGVO werden die Kernbegriffe des Datenschutzrechtes hier thematisch geordnet. Dabei sollen zunächst die Akteure des Datenschutzrechts vorgestellt, anschließend dessen Gegenstand benannt, sodann die Varianten des Umgangs mit Daten dargestellt und schließlich weitere zentrale Begriffe erläutert werden.

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