Rz. 72

Zeigen sich die Banken unwillig und ist das Nachlassgericht zu langsam oder aus anderen Gründen nicht in der Lage, den Verfügungen des unlauteren Vertreters einen Riegel vorzuschieben, kommt weiter die Möglichkeit in Betracht, gegen den Bevollmächtigten eine einstweilige Verfügung, verbunden mit einer Erbenfeststellungsklage nebst Streitverkündung gegen die Bank, zu beantragen.[53]

 

Rz. 73

Muster 2.7: Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung

 

Muster 2.7: Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung

An das

Amtsgericht[54]

_________________________

Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung

des _________________________

– Antragsteller –

gegen _________________________

– Antragsgegner –

Namens und im Auftrag des Antragstellers beantrage ich wegen der besonderen Dringlichkeit den Erlass folgender einstweiliger Verfügung ohne mündliche Verhandlung:

Dem Antragsgegner wird es untersagt, über das Konto _________________________, Kontoinhaber _________________________ (Erblasser) bei der _________________________-Bank (Adresse), zu verfügen.

1. Die Kosten des Verfahrens werden dem Antragsgegner auferlegt.

Begründung:

Der Antragsteller ist gesetzlicher Alleinerbe nach dem im Antrag als Kontoinhaber bezeichneten Herrn _________________________, der am _________________________ gestorben ist. Der Antragsteller hat einen Erbschein beantragt, der vermutlich in sechs bis acht Wochen erteilt wird.

Glaubhaftmachung: Eidesstattliche Versicherung des Herrn _________________________, Anlage 1

Der Antragsgegner war mit dem Erblasser befreundet und hat eine Bankvollmacht über das Konto _________________________ bei der _________________________-Bank.

Der Antragsgegner hat massive finanzielle Probleme, so dass zu befürchten ist, dass er die Vollmacht missbraucht. Er hat zudem die eidesstattliche Versicherung abgegeben, so dass Rückforderungsansprüche nicht realisiert werden könnten.

Er hat trotz Kenntnis der familiären Verhältnisse und der sich daraus ergebenden Alleinerbenstellung des Antragstellers vor Zeugen erklärt, dass er von der Vollmacht Gebrauch machen werde, um so im Gedenken an seinen lieben Freund "einen ausgiebigen Zug durch die Gemeinde" zu finanzieren.

Glaubhaftmachung: Eidesstattliche Versicherung des Herrn _________________________, Anlage 2

Das angekündigte Handeln des Antragsgegners stellt eine Gefährdung des Nachlassvermögens dar, die im Rahmen eines Rückforderungsprozesses nicht wieder rückgängig gemacht werden könnte. Der Antragsteller hat auch nicht die Möglichkeit, die Vollmacht kurzfristig gegenüber der Bank zu widerrufen, weil er sich noch nicht entsprechend den AGB durch Vorlage eines Erbscheins legitimieren kann.

Der Erlass einer einstweiligen Verfügung ist daher zu Sicherung der Ansprüche am Bankguthaben und zur Verhinderung einer eigenmächtigen Verfügung des Antragsgegners erforderlich.

Beglaubigte und einfache Abschrift anbei.

Rechtsanwalt

[53] Vgl. Ott-Eulberg, in: Ott-Eulberg/Schebesta/Bartsch, § 10 Rn 56.
[54] Die Zuständigkeit ergibt sich aus §§ 942 f. ZPO.

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